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FAQ Strahlenschutz und Röntgen

StrlSchV § 98 Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen

Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass bei der Anwendung
am Menschen oder der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde

1. die beim Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung, einer Bestrahlungsvorrichtung oder einer Röntgeneinrichtung beschäftigten Personen anhand einer deutschsprachigen Betriebsanleitung durch eine entsprechend qualifizierte Person in die sachgerechte Handhabung eingewiesen werden,

2. die Einweisung bei der ersten Inbetriebnahme durch eine entsprechend qualifizierte Person des Herstellers oder Lieferanten vorgenommen wird,

3. über die Einweisung unverzüglich Aufzeichnungen angefertigt werden und

4. die Aufzeichnungen für die Dauer des Betriebes aufbewahrt werden.

Wer ist der Strahlenschutzverantwortlicher in der Praxis?

Der Strahlenschutzverantwortliche ist der Betreiber der praxisinternen Röntgeneinrichtung. In Dentalpraxen ist der niedergelassene Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde als Praxisinhaber der Strahlenschutzverantwortlicher.

Wer ist der Strahlenschutzbeauftragter in der Praxis?

Voraussetzung für die Bestellung ist die Fachkunde und nötige Zuverlässigkeit.
Ärzte erwerben die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in der Regel nach Bestehen der ärztlichen Prüfung und während der Weiterbildung im entsprechenden medizinischen Fachgebiet, Medizinphysik-Experten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums. In Dentalpraxen kann der angestellte Arzt bei Bedarf als Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden.

 

Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung aushängen

Sind regelmäßig mindestens eine Person im Betrieb beschäftigt oder unter der Aufsicht eines anderen tätig, sind das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung öffentlich „auszuhängen“.

Die Aushangpflichten gelten als erfüllt, wenn das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung den Mitarbeitern über mindmaxx zugänglich
gemacht ist. Es ist lediglich der Zugang sicherzustellen.